Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.11.2024
Sonstiges
25.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2024
Sonstiges
02.09.2024
Sonstiges
24.06.2024
Sonstiges
05.04.2024
Sonstiges
19.10.2018
Termine
03.09.2018
Eröffnungen
06.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
30.05.2018
Sicherungsmaßnahmen
27.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
16.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
04.07.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
18.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
04.01.2012 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
03.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
07.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
26.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
07.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006